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Hans Maercker: Geschichte der ländlichen Ortschaften und der drei kleineren Städte des Kreises Thorn  


Rathausturm mit Copernicusdenkmal


Geschichte

der ländlichen Ortschaften und der drei
kleineren Städte
des

Kreises Thorn

Von
Hans Maercker
1899

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Seite 458 - 463:

Rentschkau und Renczkau Forstrevier

 

Die Zahl in blauer eckiger Klammer [23] bezeichnet in diesem Dokument immer den jeweiligen Seitenanfang im Original.


[458]Rentschkau

Rischkau (Dienstbuch), Renzkau (1456), Ręczkowo (1527), Rzęczkowo (1580), Rzenczkowo (1584), Rzęnczkowo (1594), später deutsch Renschkau..

Es ist ein Dorf 3).

Rentschkau war ein kölmisches Gut im Komtureibezirk Birglau. Im Dinstbuch heisst es darüber: Rischkow 1 Platendienst, Jocusch zu Rischkow und Schildow (?) - 2 Platendienste.

Es ist auffallend, dass Rentschkau sonst in keiner Urkunde aus der Ordenszeit erwähnt wird. J. J. 14564) gehörte es den Matthies, Niclas und Barbara von Gritten, die es von Heinrich Webe geerbt hatten.

Zu polnischer Zeit wurde das Gut in mehreren Antheilen besessen. In den J. J. 1530-325) waren gleichzeitig angesessen Niclas Lyszky, Andres Nideczki, Melcher Jeszynski und Achatius Nielecki. Der vorletzte von diesen, auch edle Melchior Jaszinski genannt, hatte i. J. 1529 5 Hufen in R. für 200 Mk. an Hans von Glauchau verkauft. J. J. 1538 verkaufte er für 180 Mk einen weiteren Antheil an eben denselben. Um diese Zeit wurde für die Besitzer der Name Rzanczkowski gebräuchlich, eine polonisirte Ableitung von dem Gutsnamen. 1540 waren der edle Nychlis Rzanczkowski (vielleicht oben genannter Niclas) und 1554 Hans R., ferner 1552 Stenzel Kowalikowski Antheilsbesitzer. Am 17. Mai 15776) vermiethete der Rath von Thorn den edlen David und Waclaw von Rentschkau die unterhalb Rentschkau gelegene Weide Caliska gegen 8 Mk. Jahreszins. Am 17. Juli 15807) verkaufte der edle Lucas Sęp-[459]lawski aus dem schwetzer District seine Erbantheile in Rentschkau, Szylowo und im Wald Przesminski, nach Kl. Lansen zu liegend, der w. Anna, Witwe des Martinus Wolski, für 11 000 fl. a 30 gr. Gleichzeitig verkaufte der edle Venceslaus Rzenczkowski seine an denselben Orten liegenden Erbantheile derselben Käuferin für 2000 Thlr. (Talentorum) a 35 Gr. Ferner verkaufte am 15. Juni 1583 der edle Andreas Mniszewski seine 15 Hufen in R. für 4600 fl. an dieselbe Käuferin. Am 2. Juni 1584 wird ferner Stanislaus Gluchowski als Erbherr in R. genannt. Er und seine Ehefrau Apollonia verpfändeten am Sonnabend nach Lucia 1595 20 Hufen, am Montag nach Trinitatis 1598 6 Hufen an andere Adlige. Am Tage vor St. Agnes 1605 gingen aber bei einer Grenz- und Schuldregulirung 2 Hufen davon in den Besitz der Stadt Thorn über.

Bereits i. J. 15911) hatte die Stadt Thorn eine Grenzregulirung zwischen Rentschkau und Birglau veranlasst, und es ergingen zu diesem Zwecke vom kulmischen Landgericht Vorladungen an die 4 Antheilsbesitzer, die Witwe des Martin Wolski, den Stenzel Gluchowski, den edlen Fabian Wolski und den edlen Michael Rzęczkowski. In der Folgezeit suchte der Rath aber das Gut in seinen Besitz zu bringen, was durch dessen Zersplitterung und mehrfache Verpfändung sehr erschwert wurde. Die Theile der Frau Barbara Gluchowski und des Fabian Wolski erwarb der Bürgermeister Heinrich Stroband i. J. 1606 und cedirte sie am 31. März 1608 der Stadt2). Ferner übergaben im Mai 16063) die Stenzel und Apollonia Gluchowskischen Eheleute ihre Antheile in Rentschkau, Schidlowo und Przesminsko nebst allen Gebäuden dem Rath von Thorn auf 9 Jahre von 1606-1615. Dafür gab der Rath ihnen 8000 fl. zur Zinsniessung und Gebrauch, sowie jährlich 100 fl. Rente. Nach den 9 Jahren bei Wiedereinräumung des Gutes sollten sie die 8000 fl. dem Rath wieder auszahlen. Aber am Montag nach St. Hedwig 1616 verkauften die Kinder und Erben der Vorgenannten, Johannes, Florian und Dorothea Gluchowski vor dem kulm. Landgericht in Thorn den gesammten Besitz erblich an den Rath für 25 000 fl. Ein weiterer Antheil befand sich aber noch 16124) im Erbbesitz des edlen Michael Kalkstein, der ihn am 19. Febr. 16265) seinem Sohn Albertus cedirte. Wann derselbe von der Stadt Thorn gekauft worden ist, lässt sich nicht ermitteln. Der Antheil des Rzeczkowski wurde endlich Mittwoch vor [460] Pfingsten 16281) halb als Geschenk, halb für 7200 fl. von der Stadt erworben.

Das Gut, welches vor den Schwedenkriegen 7 Bauern, 1667 nur noch 2 und 17062) nur noch einen hatte, bestand nunmehr wesentlich nur noch in einem Vorwerk, welches von der Kämmerei meist verpachtet, vorübergehend aber auch an Verwalter ausgegeben wurde. An die erste Pachtperiode, über welche so gut wie keine Nachrichten vorliegen, schloss sich 1702 eine 16jährige Verwaltungszeit an, welche im ganzen eine Unterbilanz von 956 fl. 23 Gr. 1 ½ Pf. brachte. Diesem kläglichen Resultate stand indessen das rentschkauer Brauhaus mit einem Reinertrag von 26 573 fl. 16 Gr. 9 Pf. gegenüber. Die Kämmerei ging jetzt wieder zur Pacht über, unterbrach dieselbe aber 1724/25 nochmals durch eine einjähige Administration, welche einen Reinertrag von 779 fl. 21 Gr. vom Gut und 1116 fl. 1 Gr. vom Brauhaus brachte3).

Von 1725-17284) wurde der sogenannte Rentschkauer Schlüssel, bestehend aus Rentschkau mit Brauerei, Ross- und Windmühle nebst dem pagus Lązyn, dem Gut Simnau und allem Inventar an Thomas Skomorowski auf 6 Jahre für eine Gesamtsumme von 8200 fl. verpachtet. Derselbe hatte jährlich dem Provisor der Schulökonomie in Thorn aus Renschkau 5 Sch. Korn, 2 Sch. Gerste, 2 Sch. Erbsen und 3 Sch. Hafer, ferner dem Pfarrer in Lązyn je 3 Sch. Roggen und Hafer zu liefern, ein Satz, der schon in der Kirchenvisitation von 1667 vermerkt ist. In den Krügen zu Renschkau, Simon und Lonschin durfte nur renschkauer Bier und przysieker Branntwein geschänkt werden. Im übrigen enthielt der Pachtvertrag dieselben Bedingungen, welche im allgemeinen Theil erörtert sind.


1728-1734 an den wohlgeb. Franziscus Ciborski für in Sa. 18 000 fl.,
1734-1740 wurde derselbe Vertrag prolongirt,
1740-1746 desgleichen,
1746-1752 desgleichen für 17 400 fl. incl. Kl. Lansen,
1752-1758 dieser Komplex ebenfalls für 19 000 fl.,
1758-1761    "          "            "         "     9 500 fl.

J. J. 17735) hatte Renschkau 27 kölmische Hufen, welche zu dem Vorwerk gehörten, und 9 Hufen 20 Mgn. Zinsland. Es war einschliesslich Lonzynek für jährlich 3500 fl. an Herrn von Browinski verpachtet, nach [461] dessen Tode es seine Tochter Frau von Chrzonstowska übernommen hatte. Es zählte 202 Seelen, darunter 10 Zinsbauern, von denen einer der Krüger war, 1 Schmied, 1 Müller, 2 Schäfer, 3 Ratteyer, 7 Dienstgärtner und 11 Einlieger; sämmtliche Leute waren unerblich. Die Bauern zinsten zusammen 169 fl. und 12 fl. Pfluggeld und jeder scharwerkte 15 Tage mit der Hand und hatte 3 Mgn. zu pflügen. Die Ratteyer und Dienstgärtner waren zinsfrei und scharwerkten wie gebräuchlich. Der Hofschäfer gab 100 fl., der Dorfschäfer 170 fl. Pacht. - Der Acker war grandig, zum Theil schwarz und tragfähig, zum Theil hatte er unbrauchbare Berge und Gründe, die mit Strauch bewachsen waren. Die Winterung brachte das 3 1/2fache, die Sommerung das 3. Korn. An Gartenland hatte das Gut 2 Sch. Einfall. Die Wiesen lagen in der Niederung unter den Bergen, litten viel vom Wasser und gaben mittelmässiges Heu. Die Weide war hinlänglich und gut. Der Pächter verlegte den Krug aus der Brauerei seines Gutes Skludzewo; der Branntwein wurde aus Przysiek genommen. Das Gut hatte 2 Windmühlen, wovon der Müller 120 fl. Pacht gab und für den Hof frei mahlte.

1779-1785 war der Vicebürgermeister von Geret Pächter des Renschkauer Schlüssels. Er hatte unausgesetzt Streit mit der königlich preussischen Regierung, welche Rentschkau nebst den übrigen thornischen Stadtgütern dem preussischen Staat einverleibt hatte1). Geret widersetzte sich der Landesordnung und verweigerte die Abgaben2), indem er behauptete, dass der thornsche Landbesitz mit Unrecht zu Preussen geschlagen worden sei. Es wurde vielfach militärische Execution gegen ihn angewandt, am 15. Dec. 1783 aber von Marienwerder aus ein doppeltes Executionscommando gegen ihn verordnet. Dies half, und die Kriegs- und Domänenekammer stellte am 15. Febr. 1784 die Abberufung des Militärs in Aussicht, wenn Geret die rückständige Kontribution zahle. Als bald darauf die Kämmerei die Absicht kund that, Renschkau in Bauernhöfe zu zerlegen, wollte sich Geret von dort nicht ausweisen lassen. Jetzt fand er es zweckmäßig, die Oberhoheit der preussischen Regierung anzuerkennen, und rief ihren Schutz gegen die Stadt Thorn an. Auch erzielte er thatsächlich eine bezügliche Verfügung des Präsidenten der Kriegs- und Domänen-Kammer von Schrötter an den Rath zu Thorn vom 4. Juli 1785. Die Parzellirung des Gutes wurde hierdurch um ein Jahr verzögert. J. J. 17863) ging das Vorwerk ein, und die Dorfbewohner erhielten das Land zur Bebauung und 30jährigen Nutzung gegen einen [462] Jahreszins von 30 Gr. pro Morgen. Gleichzeitig mit dem Vorwerkslande wurde das schon früher bestehende Dorfsland von 9 Hufen 20 Mgn. kulmisch mit vertheilt. Die Bewohner hatten aber noch keine Contracte. 2 kulmische Hufen vom Vorwerksland nebst der Brauerei wurden dem Einsassen Martin Papper ebenfalls ohne Contract von 1786-1798 verpachtet. Auf der "Renschkauer Horst" wohnten 3 Einwohner schon seit Johanni 1786 auf 30 Jahre. Verschiedene Einsassen benutzten auch einige Morgen sogenanntes "Renschkauer Hütungsland" auf 30 Jahre gegen Einkauf zu 1 fl. Jahreszins pro Mgn. - In Renschkau waren bisher 2 Waldknechte, jeder mit 12 Thlr. Gehalt, von der Kämmerei angestellt. Der Dorfschulze erhielt vom Zins 3 Thlr. 30 Gr. jährliches Gehalt. - Am 4. Juni 17911) vermiethete die Kämmerei die 2 Windmühlen in R. nebst 12 Morgen Land auf 30 Jahre von Johanni 1791 - dahin 1821 an den Windmüller Jacob Witter. Einkäufer zahlte 700 fl. Anstandsgeld und war nach der Zerschlagung des Hofes in Bauernhufen von jeder Pflicht frei für denselben zu schroten, zu mahlen und zu scharwerken. Dafür gab er jährlich 2 Last Roggen in natura oder den Geldwerth und 60 fl. Jahreszins. Jede Mühle hatte einen Gang.

Der Hof Renschkau hörte 1788/892) durch seine Austheilung an 35 Bauerwirthe endgültig zu bestehen auf. Bei der Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse erhielten dieselben das bisher in Erbpacht besessene Land von 3242 Mgn. 22 R. zu freiem Eigenthum. J. J. 1820 bestand das adlige Kämmereigut Renschkau aus:


1. dem Hof Renschkau,
2. dem Hütungslande,
3. dem Dorf Renschkau,
4. 2 Windmühlen und 2 Hufen Brauhausland,
5. dem Vorwerk Lonzynek,
6. dem Dorf Lonzyn.

Hof und Vorwerk Renschkau hatte 173 H. 20 Mgn. 27 R.M. und war mit den erwähnten 35 Bauern und 1 Krüger besetzt.

Renczkau Forstrevier

Es war früher thorner Kämmereiforst und adliger Besitz und wurde später in das selbstständige Gut Berghof umgewandelt3).

Nachdem Thorn preussisch geworden war, richtete die Stadtbehörde ihre Sorgfalt auch auf die Forstüberreste4). Man theilte dieselben (1798) in 5 reviere, das przysieker, guttauer, renczkauer, steinorter und richnauer Revier. Dieselben wurden vermessen und erhielten jedes einen Unterförster. Die Oberaufsicht führte ein Oberförster mit Vorwerk [463] Rothwasser als Dienstetablissement. Nach einem von dem Letzteren i.J. 1804 dem Magistrat abgestatteten Bericht hatte das rentzkauer Revier 508 Mgn. 100 Ruthen Areal und war mit Weissbuchen 2. Klasse und mit Kiehnen (Kiefern) 4. Klasse bestanden; der mit Kiehnen und Birken besetzte Theil lag in Schonung. Der französische Krieg schädigte den Holzbestand ungemein. Bei einer i. J. 18091) angestellten Untersuchung fand man im renschkauer Revier nur äusserst wenig Holz vor, und die Schonungen waren von Schafen und anderm Vieh befressen und abgetrieben.

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  • Seite 458:[Wenn Sie die Fußnoten-Nummer anklicken, führt Sie dies zurück zu Ihrem Ausgangspunkt.]

  • 3)  Es ist im Verzeichnis des "Hypothekenbuchs Adliger Güter thornschen Kreises" enthalten. Heute wird es amtlich als "königlich" bezeichnet.
    4)  Th. A. II. 1 Mscr. Baumg.
    5)  Ebendort XV 11. Schöffenbücher von Kulmsee.
    6)  Th. A. II. 1 Mscr. Baumg.
    7)  Th. A. XV 13 Schöffenbücher Kulmsee. Nach Th. A. VIII. 56 Excerpt aus dem Schöffenbuch Kulmsee geschah der Verkauf i. J. 1581. Aus dieser Quelle stammen auch die 2 folgenden Angaben.

  • Seite 459:[Wenn Sie die Fußnoten-Nummer anklicken, führt Sie dies zurück zu Ihrem Ausgangspunkt.]

  • 1)  Th. A. 3532.
    2)  Th. A. 3519. Excerpte aus den thorner Gerichtsbüchern.
    3)  Th. A. 3532.
    4)  Th. A. XV. 17 Schöffenbücher von Kulmsee.
    5)  Th. A. VIII. 56. Excerpte aus den Schöffenbüchern von Kulmsee.

  • Seite 460:[Wenn Sie die Fußnoten-Nummer anklicken, führt Sie dies zurück zu Ihrem Ausgangspunkt.]

  • 1)  Th. A. VIII. 56. Excerpte aus den Grodacten von Schönsee. - Wernicke I. S. 326, 327 Anm. sagt, dass Rentschkau 1527 vom König Sigismund der Stadt Thorn geschenkt worden ist. Obiger Text widerlegt diese Angabe. Ueberhaupt bringt Wernicke viel Unrichtiges, obschon er sich gern auf den meist zuverlässigen Prätorius stützt.
    2)  Vis de 1667 u. 1706.
    3)  Th. A. 3519
    4)  Th. A. 3532.
    5)  Fr. L.

  • Seite 461:[Wenn Sie die Fußnoten-Nummer anklicken, führt Sie dies zurück zu Ihrem Ausgangspunkt.]

  • 1)  Th. A. 3532a. Die Geretschen Beschwerden bilden ein stattliches Actenheft.
    2)  Schreiben der Kriegs- und Domänen-Kammer vom 13. Jan. 1784.
    3)  Th. A. 3519. Directionsprotokoll für das thornische Territorium vom 25. November 1793.

  • Seite 462:[Wenn Sie die Fußnoten-Nummer anklicken, führt Sie dies zurück zu Ihrem Ausgangspunkt.]

  • 1)  Th. A. 3545.
    2)  Gr.
    3)  Siehe Berghof.
    4)  Wernicke II. S. 577 u. 578.

  • Seite 463:[Wenn Sie die Fußnoten-Nummer anklicken, führt Sie dies zurück zu Ihrem Ausgangspunkt.]

  • 1)  Wernicke II S. 596.


  • Abkürzung der Quellen

 
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letzte Aktualisierung: 19.11.2006