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Wernicke: Geschichte Thorns, 1842, Titelblatt  


Titelblatt der Wernickeschen Geschichte Thorns, 1842


1525

[26] Durch diese Reformation hörte aber auch der Unterschied zwischen gekührten und nicht gekührten Rathmännern auf, indem von jetzt ab jedes gewählte Rathsmitglied es zeitlebens blieb, wenn es nicht zu höheren Würden befördert ward, oder selbst den Abschied nahm, oder Vergehens halber entsetzt wurde. Um allen Parteilichkeiten aber zu begegnen, bestimmte die Reformation, daß Niemand im Rathe mit einem Anderen durch Blutsfreundschaft verwandt sein dürfe, weshalb 1524 der Bürgermeister Franz Esken aus dem Rathe ausscheiden mußte, weil er mit einigen Mitgliedern desselben verwandt war. Nach dem Aussterben derselben aber wurde er 1527, nicht 1528 wie die Chronik irrthümlich meldet, von neuem in den Rath gekohren, und starb zuletzt 1537 als Königl. Burggraf und Kulmischer Landschöppe.

1537

[6] - In diesem Jahre, bemerkt noch die Chronik, wurden am 8. November der Thorner Bürgermeister Konrad Hutfeld und der Rathmann Lukas Krüger zu Landes-Schöppen erwählt.

1541

[76] - Für Thorn wurde auch in diesem Zeitabschnitte durch eine königliche Kommission ein seit langer Zeit dauernder Grenz-Zwist entschieden. In der Gegend von Czarnowo stand nemlich eine Wassermühle mit der Benennung Erbmühle, was aus einem alten Vermerke erhellet, nach welchem den 12. Mai 1541 die Grenzen des Dorfes beritten wurden, weil Irrungen über die Grenzen der dortigen Erbmühle entstanden wären. Im gedachten Jahre nun, den 21. Oktober, erzählt die Chronik, haben die königl. Herren Kommissarien das früher zwistige Land zwischen Solec und Czarnowo sammt der halbigen Weichsel der Stadt zugesprochen.

1543

[11] Nach Thorn kamen aber den 3. Februar 1549 zwei Königliche Kommissarien, Stanislaus Kostka, Woiwode von Pommerellen und Schatzmeister der Lande Preußen, und Martin Kromer, beider Rechte Doktor, königl. Sekretair und Kanonikus zu Krakau, um die Erbhuldigung von Seiten der Stadt entgegenzunehmen, welche auch den 4. Februar erfolgte. *)[Es folgt die Eidesformel, vorgelesen durch den Stadt-Sekretair M. Jakob Siffert]

[32] 1543 wurde bestimmt, "daß Niemand von den Bauern in den Stadtdörfern sein Gut anders als nur in den Mühlen, so der Stadt gehören, mahlen lassen sollte."

1544

[8] Wegen eines bevorstehenden Krieges mit den Türken sah sich der König genöthigt, (5ten Februar 1544) einen Reichstag nach Petrikau auszuschreiben, welchen Thorn mit seinem Burggrafen und Bürgermeister Johann Coye, den Rathmännern Adrian Friedewald und Lucas Krüger, ..... beschickte.

1545

[8] Ohngeachtet der der Stadt 1543 gewordenen Handels-Vergünstigungen scheint selbige gleichwohl hinsichts der gemeinen Einnahmen immer mehr in Verfall gerathen zu sein, denn schon im Jahre 1545 treten Thorns Deputierte auf dem Landtage in Graudenz abermals mit Klagen über den traurigen Zustand ihrer Stadt auf. Als Ursachen desselben führen sie an: "1) Den mehr und mehr zunehmenden Verkauf auf dem Lande. 2) Das Halten öffentlicher Jahrmärkte auf den Dörfern. 3) Die Beeinträchtigungen, die sie beim Handel, namentlich beim Tuchhandel erlitten, indem die von Gnesen und Posen nach Preußen gebrachten Schlesischen Tücher nicht die gehörige Breite hätten, und selbige nun, wenn sie von den Thornern auf die Märkte gebracht würden, als verfälscht weggenommen würden. 4) Forderten die Ortsherrschaften, wenn die zur Winterszeit auf der Weichsel hinaufgehenden Kähne am Ufer liegen bleiben müßten, gegen die Landesgesetze statt 30 gGr. einen Ungarischen Gulden."

1557

[23] Die Thornsche Angelegenheit kam daher von neuem zur Sprache auf dem am Michaelistage zu Graudenz gehaltenen Landtage, wo sich die Abgeordneten der 3 großen Städte dahin aussprachen, eine allgemeine Religions-Freiheit bei Hofe nachzusuchen. Diesem Ansinnen aber widersetzte sich aufs heftigste der Ermeländische Bischof, und da die Deputierten der Städte erkannten, daß auf den Landtagen hinsichts der Religionsfreiheit nichts bewirkt werden dürfe, so schickten die Danziger nach Berathung mit den Thornern und Elbingern eine Gesandtschaft an den König nach Warschau. Diese Gesandtschaft erlangte es, daß unter dem 10 Januar 1557 den Städten bei gehöriger Vorsicht Religionsfreiheit zugestanden wurde.

1558

[44] Auf dem Petri[45]kauer Reichstage erhielt aber Thorn, wie schon am Ende des vorigen Zeitabschnittes erwähnt worden, sein Religions-Privilegium, wogegen die Stadt dem Könige aus Dankbarkeit eine Accise bewilligten. -

1569

[52] Hierauf wurde ein Reichstag zu Lublin 1569 gehalten, den Thorn mit seinem Bürgermeister Heinrich Krüger und Rathmann Christian Schottdorf beschickte, die im Namen des Adels und der kleineren Städte ihr Compliment dem Könige ablegten. Auf diesem Reichstage wurde nun, aller Protestationen ungeachtet, die Preußischen Abgeordneten gezwungen sich den polnischen Landboten anzuschließen. Ferner wurden sie durch ein Dekret zur beständigen Besuchung des Reichstages und zur Zahlung einer gemeinsamen Contribution verpflichtet, die durch besondere Commissa[53]rien erhoben werden sollte.*) Die Stände wurden hierauf zu einem anderweitigen Reichstage nach Warschau (16. April 1570) ausgeladen, und wird ihnen ein Vorlandtag nach Thorn zum 3. April angesetzt, der erste von den späterhin sogenannten Conventus Antecomitiales. In Thorn wurde aber jetzt von Seiten des Hofes das schon an andern Orten mannigfach Unheil stiftende Executions-Gesetz in Anwendung gebracht. Es erschien nemlich den 31. März 1570 in Thorn eine Kommission, bestehend aus dem Kulmischen Wojwoden und dem Reichs-Justigator, um das Schloß Birglau nebst den dazu gehörigen Dörfern, was der König nach Mandat, Liblin den 26. Mai 1569, einem gewissen Georg Oleski, sonst auch Ostromecki genannt, vom Rathe zu kaufen erlaubt hatte, im Namen des Königs der Stadt abzunehmen.**) Die Stadt zu schwach, sich dem Willen des Königs mit Erfolg zu widersetzen, überläßt zwar gutwillig das Schloß den Königlichen Kommissarien, die es sofort dem Georg Oleski aushändigen, verwahrt sich aber gegen dieses Verfahren durch eine gebührliche Protestation. Da aber Oleski auch von den Schulzen und Geschwornen der Dörfer Czarnowo, Bösendorf und Smogursk einen förmlichen Eid als neuer Grundherr verlangte, so giebt dies dem Rathe Anlaß nach Schluß der Ordnungen den 14. April zur Nachtzeit 100 Bürger auf Wagen in gedachte Ortschaften zu schicken und die Schulzen und Geschwornen aufzuheben. Die Stadt führt jetzt ihres gekränkten Rechtes wegeneinen weitläufigen Prozeß, welcher endlich auf dem Reichstage zu Warschau 1572 von ihr gewonnen

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*) Auf diesem Reichstage wurde der thornsche Bürgermeister und Burggraf Johann Stroband vom Könige für sich und seine Nachkommen mit dem polnischen Indigenate beehrt.
**) Hieraus schein fast mit Gewißheit geschlossen werden zu können, daß die Stadt wahrscheinlich nur im Pfandbesitze des Schlosses war (Scrin.XIII).

[53] wurde:*)

1572

[55] 9.3.: Thorn beschickte diesen Reichstag mit seinem Bürgermeister Heinrich Krüger und dem Rathmann Christian Schottdorf.

1573

[57] In diesem Jahr erschienen zum letztenmale auf dem den 9. Juli zu Lübeck abgehaltenen Hansetage Deputierte aus Thorn.

1574

[60] Den 18. Juni entfernte sich der König heimlich aus Polen, um die glänzendere französische Krone seines verstorbenen Bruders anzunehmen. Hierdurch wurde ein neuer Kampfplatz des verschiedensten Interesses und der widerstrebendsten Leidenschaften eröffnet. Die Polen wollen auf einem Reichstage zu Warschau diese Angelegenheit berathen, den aber die Preußen, nach Beschluß eines in Graudenz 9. August gehaltenen Landtages, den Thorn mit dem Bürgermeister Heinrich Krüger und dem Rathmanne Michael Siffert beschickt hatte, nicht besuchen.

1577

[66] In diesem Jahre gedenkt die Chronik noch eines Tumults in Thorn, der, wenngleich der Anlaß zu selbigem nirgends aufgezeichnet zu finden ist, doch den damaligen Zeitgeist, als einen sehr rohen und wilden charakterisirt. "Den 19. Juli nemlich ritten dem vorsitzenden [76] Bürgermeister, Heinrich Krüger, einige polnische Edelleute ins Haus, übten allda an seiner Person Gewalt aus, und setzten ihm mit Büchsen und Handbogen hart zu; allein er ist duch Gottes Schutz in seiner Schwachheit von seiner Dienst-Magd aus dem Vorhause in die Stube, allwo sie den Riemen an der Thüre abgeschnitten, glücklich gebracht und darinnen verschlossen. Indessen ward auf dem Rathhause wegen solcher Gewalt gelautet, so daß die Bürger und Handwerks-Gesellen häufig dahin gelaufen sind. Im Tumulte wurde des einen Edelmanns vornehmster Diener, Janusz genannt, mit einer Kugel und Schrot geschossen, hernach mit einem Hiebe durchs linke Ohr ins Auge hart verwundet, davon er auch gestürzet, und den Geistaufgegeben, da inzwischen die andern alle flüchtig geworden waren, und entrannen."

1583

[127] Was die öffentlichen Vergnügungen und Volksbelustigungen in diesem Zeitabschnitte anbetrifft, so tragen auch diese mitunter merklich den Charakter der Rohheit der Zeit an sich. Pomphafte Aufzüge, Ringelstechen, Thierkämpfe, seltsame Wetten ergötzten Vornehme und Geringe. Wie die Schießübungen den Bürger ergötzten, und auch hierbei schon die Aus[128]schweifungen, überhandnehmende Mißbräuche den Rath veranlaßten, von Zeit zu Zeit scharfe Verordnungen zu erlassen, von denen schon im ersten Bande S. 165-69 gehandelt worden ist, so ergötzten sich die höheren Stände an den mehr ritterlichen Uebungen, zu denen das Kröllen (Ringelstechen) oder Junkernstechen gehörte. So heißt es in der Chronik: den 22. Februar 1583 ist ein Stechen mit Krölln sehr kostbar und zierlich gehalten worden, den Dank in einem Ringe bestehend, hat Heinrich Ritter, den Kranz, Hans Krüger, davon getragen; ersterem hat Jungfrau Anna Paulmann den Ring, dem andern Jungfrau Barabara Trost den Kranz überreicht; die übrigen, welche leer ausgegangen, sind gewesen: Georg Siffert und Fabian Tenk. - Den 1. März 1593 wurde eine prächtige Collation im Artus-Hofe gehalten, vorher fand ein Kröllen oder Junkerstechen statt auf dem Markte, da vorgängig jedem Hofstecher ein Stück schlesisches Tuch zur Kleidung ihrer Laqueien gegeben worden. Es ging Alles herrlich, fast Fürstlich zu mit Rossen, Trabanten, Trompeten. Etliche Bürger von Danzig und andern umliegenden Städten, auch die von Adel im Lande kamen zur Stadt solch Stechspiel in ganzen Kürassen und Krönlein anzusehen. Das Fest dauerte 3 Tage; Thomas Merian, ein Franzose, machte mit Hans Grätsch 7, und mit Georg Rüdiger 21 Ritt, in welchem er siegte; hat also der Franzose den Dank, Grätsch und Rüdiger den Kranz, von Frauen und Jungfrauen überreicht, davongetragen. Diese Lustigkeit endigte nach vorhergegangener Kollation mit einem Tanze, zu dem keine Frau noch Jungfrau ohne Vergünstigung des Herrn Bürgermeister und dessen Frau kommen durfte.

1586

[118] Die Ueberschwemmung der Gursker Niederung veranlaßte den Rathsbeschluß vom 23. Juni 1586, nach welchem zuerst der Damm zu Altthorn von der Przysieker Grenze, bis an die Gegend, wo jetzt die Gursker Kirche steht, zu schütten begonnen wurde.

1592

[122] In dieser Ordnung kommt unter andern vor, daß die Kähne der Kaufleute nur 40 Last halten sollen; ferner, daß der [123] Rath den 21 Dezember 1592 zur guten Einrichtung der Brüderschaft St. Georgii im Artus-Hofe, folgende Elteste gekoren: die präsidirenden Bürgermeister Heinrich Stroband und Franz Esken, Georg Schulz und Lukas Krüger, Rathmänner, wie zu Haus-Vögten Jakob Coyen und Tiedemann Krüger ernannt; -

1601

[155] - Inzwischen waren die Thorner in höchst unangenehme Verhältnisse mit dem Woiwoden von Kulm, Dzialinski, gerathen. Die Stadt hatte nemlich unter dem 22. Juni 1601 den von der Kulmischen Ritterschaft unlängst erwählten Landschöppen, dem Bürgermeister Heinrich Stroband und dem Rathmanne Jakob Coye, weil sie dem Landrechte gemäß (Ius Terrest. Nobil. Tit.V.S.21.) im Lande Erbangesessene sein mußten, diesem das Gut Weibitsch (Wypcz), jenem das Gut Przysiek gegen Reversalen*) zugesichert, und solches auch später durch 2 Raths-Deputierte beim Landgerichte einzeugen lassen; der [156] Woiwode suchte aber den Thornern das Recht im Land-Rathe Sitz und Stimme zu haben streitig zu machen, wie er denn unlängst auch sich eine ganz gewöhnliche Gerichtsbarkeit über die Stadt angemaßt hatte, indem er sogar einige Mitglieder des Raths vor sich laden ließ.
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*) Vermöge dieser Reversalen erklärten sie, daß sie auf das Eigenthum dieser Güter keinen Anspruch machen wollten, noch könnten.

1804

[578] Nach einem im Jahre 1804 dem Magistrate vom Oberförster erstatteten Berichte befanden sich diese Forsten in folgendem Zustande: 1) das Przysieker-Revier, 19,144 Morgen 143 Ruthen groß, bestand größtentheils aus Blößen und Sandschollen; der Ueberrest war mit Kiehnen 2ter, 3ter und 4ter Klasse besetzt: seit 1798 waren 178 Morgen Kunst- und 198 Morgen Naturschonungen angelegt und an den Borten der Gräben standen 2512 Birken. 2) das Guttauer-Revier, 5085 Morgen 123 Ruthen groß, bestand größtentheils auch aus Blößen und Sandschollen, sonst mit Kiehnen vorangegebener Klasse, und ungefähr 50 Morgen waren mit Eichen 3ter Klasse besetzt, 12 Morgen waren in Kunstschonung gelegt. 3) das Renczkauer-Revier, 508 Morgen 100 Ruthen groß, war mit Weißbüchen der 2ten und mit Kiehnen der 4ten Klasse besetzt; der mit Kiehnen und Birken besetzte Theil lag in Schonung.


 
   

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letzte Aktualisierung: 25.03.2004